Einheitliche Finanzierung EFAS: Wichtige Reform mit klaren Eckwerten verabschieden
Die breite Allianz von 22 Akteuren der Gesundheitsbranche ruft das Parlament dazu auf, die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) schlank zu halten und zu einem Abschluss zu bringen. Dazu braucht es eine klare Verbindlichkeit beim Einbezug der Pflege und den Willen, die Reform nicht zu überladen.
EFAS behebt mit der Vereinheitlichung der Finanzierung ambulant/stationär bestehende Fehlanreize, führt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzflüsse im Gesundheitssystem, einer sinnvollen und erwünschten Verlagerung von stationär zu ambulant sowie zur Förderung der integrierten Versorgung. Davon profitieren die Prämienzahlerinnen und -zahler. Die Reform ist an sich denn auch unbestritten. In der bevorstehenden Differenzbereinigung der beiden Kammern geht es nun noch einmal um wichtige Eckwerte.
Für einen verbindlichen Einbezug der Pflege
Der Nationalrat hat in der vergangenen Herbstsession vier Jahre nach Erstberatung von EFAS bei einem Knackpunkt der Vorlage einem Kompromiss zugestimmt. Wie vom Ständerat beschlossen, sollen die Pflegeleistungen zwar in die Vorlage integriert werden, jedoch nicht wie von der kleinen Kammer vorgesehen mit einer fixen Frist, sondern flexibel und an Bedingungen geknüpft. Nun ist der Ball erneut beim Ständerat. Seine vorberatende Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12./13. Oktober 2023 die bestehenden Differenzen beraten und hält an ihrem Beschluss einer fixen Aufnahme der Pflegeleistungen vier Jahre nach Inkrafttreten von EFAS fest.
Die Allianzpartner teilen den Wunsch nach einer Verbindlichkeit bei der Integration der Pflege. Damit entsteht Rechtssicherheit und die Arbeiten für die Schaffung einer Tariforganisation können zielgerichtet angegangen werden. Notwendige Voraussetzung für den Einbezug der Pflegeleistungen ist die Transparenz über die OKP-pflichtigen Pflegekosten.
Eine Verknüpfung von EFAS mit der Pflegeinitiative, wie vom Nationalrat vorgeschlagen wurde, ist jedoch unnötig. Es besteht weder eine rechtliche noch eine materielle Verbindung zwischen den beiden Themen. Die Aufnahme derartiger Anliegen birgt das Potenzial der Ablenkung vom Reformgedanken. Dies gilt es zu vermeiden.
Das Effizienzpotenzial der Reform ausschöpfen
Bei der Leistungserbringung im stationären Bereich erhalten heute sowohl die Krankenversicherer als auch die Kantone eine Rechnung. Mit EFAS wird das Finanzierungssystem vereinfacht. Folgerichtig sollen unnötige doppelte Abwicklungsprozesse eliminiert werden. De facto benötigen nur die Versicherer, deren Kerngeschäft die Rechnungskontrolle ist, den Zugang zu Originalrechnungen. Ausserdem ist es aus Datenschutzgründen heikel, sensible Personendaten der Versicherten in nicht anonymisierter Form bei mehreren Instanzen verfügbar zu machen. Die Allianz spricht sich daher gegen die doppelte Rechnungskontrolle bzw. die zusätzliche Kontrolle durch die Kantone aus.
Die Allianzpartner appellieren an den Ständerat und an den Nationalrat, diese systemrelevante Reform, die nach 14 Jahren im parlamentarischen Prozess ausgereift ist, zügig zum Abschluss zu bringen – wenn möglich in der kommenden Wintersession. Damit die Vorteile der Reform möglichst bald ihre Wirkung entfalten und alle medizinischen und pflegerischen Leistungen, egal ob ambulant oder stationär durchgeführt, «aus einer Hand» finanziert werden.