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26.09.2024

Einheitliche Finanzierung

Heute hat der Bundesrat die Prämienerhöhung von 6 Prozent für das nächste Jahr bekannt gegeben. Am 24. November können die Stimmberechtigten dieses kränkelnde System zur Abgeltung von Gesundheistleistungen endlich korrigieren. Die einheitliche Finanzierung korrigiert die zunehmend ungerechte Verteilung zulasten der Prämienzahlenden. 

Zwischen dem heutigen Finanzierungssystem und den steigenden Prämien gibt es einen verhängnisvollen Zusammenhang. Die Prämienzahlenden müssen einen immer grösseren Anteil an den Gesamtkosten tragen. Die Prämien steigen seit Jahren stärker als die durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) gedeckten Gesamtkosten. Und dieser Trend wird sich ohne Korrektur weiter fortsetzen. 

Ambulante Leistungen gehen heute voll zu Lasten der Prämienzahlenden
Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass immer mehr Behandlungen ambulant (ohne Spitalübernachtung) erfolgen können. Für die Patientinnen und Patienten ist das ein grosser Vorteil und auch die Kosten sind hier tiefer. Aber es gibt ein Problem: Weil die ambulanten Behandlungen heute zu 100 Prozent von den Prämienzahlenden bezahlt werden, heizt die gewollte Zunahme der ambulanten Medizin und Pflege – trotz tieferen Kosten – das Prämienwachstum an! Wenn die Schweiz mit dem heutigen von Fehlanreizen gespickten Finanzierungssystem weitermacht, so nimmt die Verschiebung der Kostenlast hin zu den Prämienzahlenden immer groteskere Züge an. Die Prämien steigen von Jahr zu Jahr weiter an, während die Kantone anteilsmässig immer weniger bezahlen. 

Einheitliche Finanzierung bringt die nötige Korrektur
Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sollen künftig nach einem einheitlichen Verteilungsschlüssel finanziert werden. Mit der Reform übernehmen die Krankenversicherer bis maximal 73.1 Prozent der Nettokosten aller Leistungen. Der Mindestanteil der Kantone beträgt 26.9 Prozent. Das entspricht dem Kostenteiler, den wir in der Schweiz in den Jahren 2016 – 2019 im Durchschnitt hatten. Doch seither müssen die Prämienzahlenden immer mehr bezahlen. In Zukunft soll darum die Finanzierung nicht mehr abhängig davon sein, ob eine Leistung ambulant, stationär (mit Spitalübernachtung) oder in der Pflege erbracht wird. Diese Unterscheidung der Finanzierung ist sachfremd, führt zu Fehlanreizen und würde heute niemals so eingeführt werden. 

Ohne Reform steigen die Prämien weiter stark an 
Die Entwicklung hin zur ambulanten Medizin setzt sich fort und ist auch dringend nötig. Solange die Finanzierung des Gesundheitswesens jedoch nicht einheitlich ist, befeuert der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen das Prämienwachstum und stellt ein untragbares Risiko für die Prämienzahlenden dar. Mit einem Ja zur einheitlichen Finanzierung wird dieses Problem gelöst. 

Weitere Informationen zum Thema:
GDK: Einheitliche Finanzierung – Die Kantone empfehlen ein Ja (gdk-cds.ch)

KVG-Änderung: Einheitliche Finanzierung der Leistungen (admin.ch)

JA zur einheitlichen Finanzierung - Einheitliche Finanzierung (einheitliche-finanzierung.ch)

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