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07.06.2021

Substanziell und schnell umsetzbar: Die Leistungserbringer bevorzugen den Indirekten Gegenvorschlag

Obschon das Begehren notwendige und wichtige Elemente zur Stärkung der Pflege enthält, ist aus Sicht der Leistungserbringer dem Indirekten Gegenvorschlag der Vorzug zu geben: Er beinhaltet gesetzlich verbindliche Bestimmungen und ist somit geeignet, dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen und die dringliche Umsetzung zeitnah in Angriff zu nehmen. Die Vorlage zum Indirekten Gegenvorschlag wurde in der Frühjahrssession vom Parlament verabschiedet.

Der Handlungsbedarf, der sich mit dem drohenden Fachkräftemangel in der Pflege ergibt, ist unbestritten. Bei der Frage, wie diese Probleme gelöst werden sollen, gehen die Meinungen jedoch auseinander: Soll die Stärkung der Pflege in der Verfassung verankert werden, wie dies die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» will? Oder sollen konkrete Massnahmen auf Gesetzesebene geregelt werden, wie dies der vom Parlament verabschiedete Indirekte Gegenvorschlag vorsieht? Die Pflegeinitiative enthält zentrale Elemente zur Stärkung der Pflege. Und die Initiative hat dazu geführt, dass in einem intensiven parlamentarischen Prozess ein substanzieller Gegenvorschlag zustande gekommen ist. Trotz dieser Verdienste bevorzugen die Verbände der Leistungserbringer Spitex Schweiz, Curaviva Schweiz, H+ Die Spitäler der Schweiz, ASPS und senesuisse klar den Indirekten Gegenvorschlag:

  • Er enhält die zentralen Elemente zur Stärkung der Pflege, die auch von der Pflegeinitiative gefordert werden: Damit ist in der Vorlage die politisch machbare Essenz der Pflegeinitiative enthalten.
    • Ausbildungsbeiträge des Bundes in der Höhe von 469 Mio. Franken mit gleichzeitiger Verpflichtung der Kantone zu gleichwertigen Beiträgen
    • Berücksichtigung des Pflegebedarfs von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen
    • Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals, ohne die von den Versicherern geforderte Vereinbarungslösung.
  • Er ist gesetzlich verbindlich und damit nicht mehr Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Bei einer Annahme der Pflegeinitiative ist nicht garantiert, dass das Parlament einen besseren Umsetzungsvorschlag präsentieren wird, zumal die Schatullen von Bund und Kantonen unter der aktuellen Krise gelitten haben.
  • Er ist schnell umsetzbar. Die dringliche Umsetzung der Massnahmen würde unverzüglich an die Hand genommen. Bei einer Annahme der Pflegeinitiative ist die Debatte um den Umsetzungsvorschlag von neuem zu führen, wobei angesichts des wachsenden Fachkräftemangels wertvolle Zeit verloren geht.

Die Leistungserbringer empfehlen deshalb, auf den Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative zu setzen. So kann die Stärkung der Pflege unverzüglich an die Hand genommen werden. 

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