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03.05.2019

Volksinitiative «Für eine starke Pflege»: Gegenvorschlag der SGK-N

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) wird einen Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative in die Vernehmlassung schicken. Die Allianz der Arbeitgeber der Pflege unterstützt diese Bemühungen der SGK-N zur Stärkung der Pflege: ein indirekter Gegenvorschlag erlaubt, rasch und zielführend auf die bestehenden Herausforderungen zu reagieren. Die Vorlage der SGK-N berücksichtigt die zentralen Voraussetzungen zur Stärkung der Pflege, die angemessene Vergütung von Leistungen für Menschen mit erhöhtem Pflegedarf fehlt.

Aus Sicht der Arbeitgeber braucht es drei zentrale Voraussetzungen zur Stärkung der Pflege:

  1. Anerkennung der Verantwortung der Pflege

Bereits heute klären Pflegefachpersonen auf Basis ihrer Kompetenzen den Bedarf an Pflegeleistungen mit Hilfe professioneller Instrumente ab. Eine umfassende gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege ist eine Legitimation der gelebten Praxis und damit konsequent. Der heute vorgesehene Umweg über die ärztliche Verordnung zur Vergütung dieser Leistungen ist dabei lediglich eine Blankounterschrift; sie entfaltet kaum Kontrollwirkung und verteuert den Prozess unnötig. Der Wegfall dieser wirkungslosen Kontrolle kann auch nicht automatisch zu einer Mengenausweitung führen. Schon allein der Fachkräftemangel in der ambulanten und stationären Pflege lässt eine solche gar nicht zu. Darum ist auch eine Aufhebung der freien Pflegewahl als flankierende Massnahme nicht nötig. Sie würde nur die Interessen der Patientinnen und Patienten verletzen und so einen ungewollten Paradigmenwechsel darstellen. Aus Sicht der Allianz der Arbeitgeberverbände ist es zweckmässiger, die Zulassung der Pflegedienstleister analog zu den anderen Leistungserbringern über die Kantone zu regeln.

  1. Stärkung der Aus- und Weiterbildung

Die von den Leistungserbringern ausgewiesenen Aus- und Weiterbildungskosten müssen zwingend Teil der Pflegekosten sein. Fachpersonen mit Grundausbildung sind während ihrer tertiären Ausbildung (Höhere Fachschule/Fachhochschule) ausreichend zu entlöhnen.

Die jetzige Situation ist ungenügend und nicht geeignet, den Fachkräftemangel zu beheben.

3. Angemessene Vergütung von Leistungen

Die Pflege ist einerseits mit einer Zunahme von chronisch Kranken mit erhöhtem Pflegebedarf und andererseits mit instabilen Situationen (schwankender Pflegebedarf) konfrontiert – dabei ist der Pflegebedarf teilweise grösser als der medizinische Bedarf (z.B. demenzielle Erkrankungen oder palliative Situationen). Die erforderlichen Pflegeleistungen sind heute zeitlich nicht angemessen berücksichtigt und somit ungenügend abgegolten. Aus diesem Grund braucht es eine Anpassung der OKP-Pflegeleistungen an den effektiven Pflegebedarf, insbesondere bei komplexen Krankheiten und/oder am Lebensende.

Würdigung der Vorlage der SGK-N
Der heute durch die SGK-N für die Vernehmlassung verabschiedete Entwurf berücksichtigt diese ersten beiden Voraussetzungen: Anerkennung der Verantwortung der Pflege sowie Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Damit ist bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die dritte Voraussetzung ist nur zum Teil berücksichtigt, indem die Finanzierung der Ausbildungslöhne gesichert ist.

Die Allianz der Arbeitgeber wird im Rahmen der Vernehmlassung die angemessene Vergütung von Leistungen mit erhöhtem Pflegedarf fordern.

 

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