Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung, Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
Spitex Schweiz unterstützt grundsätzlich die Umsetzung der KVG-Änderung auf Verordnungsebene.
Dabei gilt es die Abgeltung sämtlicher Kosten für die Qualitätssicherung vorzusehen. Kritisch betrachtet wird die Rolle der Krankenversicherer, die im Bereich der ambulanten Pflege weniger als die Hälfte der Kosten tragen, im Bereich der Qualität aber vollumfänglich bestimmen sollen. Weiter sollen die Qualitätsbestrebungen auf bereits heute bestehenden Instrumenten und Initiativen aufbauen. Eine Vertretung der ambulanten Pflege ist in der Qualitätskommission vorzusehen.
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