Enttäuschung über Entscheid der SGK-SR
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Sänderats (SGK-SR) hat eine Vorlage zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung verabschiedet. Der Spitex Verband Schweiz ist Mitglied der Interessensgemeinschaft Pflegefinanzierung, die zum ständerätlichen Entscheid Stellung bezieht.
Die SGK-SR will die Finanzierung der ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalte und ambulanten Pflege verbessern und eine Rechtslücke schliessen. Die Interessensgemeinschaft Pflegefinanzierung fordert, dass sich die Höhe der Restfinanzierung nach dem Kanton richten muss, in dem die Pflegeleistung erbracht wird. Mit dem Vorschlag der SGK-SR bleibt ein grosser Teil der Probleme bestehen.
Für die ambulante Pflege stellt sich zudem die Frage, wie die ausserkantonale Restfinanzierung praktisch abgewickelt werden soll. Für die Spitex-Organisationen bedeutet es viel administrativer Aufwand, wenn sie wegen ein paar Wochen Einsatzdauer die Restfinanzierung von einem anderen Kanton beantragen müssen.
Die IG Pflegefinanzierung und auch der Spitex Verband Schweiz fordern, dass in der ambulanten Pflege der Standortkanton die Restfinanzierung übernimmt.
Weiter bedauern wir, dass die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 14.417 Nachbesserung der Pflegefinanzierungviele Probleme ungelöst lässt. Insbesondere auf die Höhe und Ausgestaltung der Finanzierung durch die Krankenversicherer und die Kantone geht die Vorlage der SGK-SR nicht ein.
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