Psychiatrische Bedarfsabklärung
Die Abklärung, ob und welche Massnahmen der Psychiatriepflege durchgeführt werden sollen, wird von der OKP nur übernommen, wenn die Pflegefachperson eine einschlägige zweijährige Berufserfahrung nachweisen kann (Art. 7 Abs. 2bis litt. b KLV).
Die Überprüfung dieser Voraussetzung obliegt den Versicherern. Der Einfachheit halber (und im Sinne einer freiwilligen Dienstleistung zugunsten ihrer jeweiligen Mitglieder) hatten santésuisse, der Spitexverband Schweiz und der SBK eine gemeinsame Kommission eingesetzt, die auf Gesuch hin diese Überprüfung übernimmt und gegebenenfalls bestätigt, dass die Leistungserbringerin/der Leistungserbringer über die geforderte Berufspraxis und entsprechende Qualifikationen verfügt.
Diese Kommission wurde per Ende 2021 aufgelöst, weil über die Anforderungen an die Pflegefachpersonen keine Einigkeit zwischen den Leistungserbringerverbänden und den Versicherern bestand.
Santésuisse hat nun eine Geschäftsstelle gegründet, welche die Zulassungsprüfung künftig durchführen wird. Alle Informationen finden sich auf folgender Website: http://www.bedarf-psychiatrie-schweiz.ch/de/. Mitarbeitende von Spitexorganisationen haben die Möglichkeit an die entsprechende Geschäftsstelle zu gelangen und ihre Zulassung prüfen zu lassen.
Santésuisse orientiert sich mit diesem Vorgehen an den Kriterien, welche für Spitex Schweiz und den SBK Grund der Aufkündigung der bestehenden Vereinbarung waren. Es handelt sich bei dieser Prüfung um mehr als eine Zulassungsprüfung gemäss Art. 7. Abs. 2 litt b KLV, der Aufwand ist für Gesuchsstellende entsprechend gross. Spitex Schweiz wird weitere Abklärungen, auch mit den zuständigen Behörden des Bundes, treffen. Sobald weitere relevante Informationen vorliegen, werden wir darüber informieren.