Hilflosenentschädigung
Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.
Als hilflos gilt, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Sich-Setzen, Essen, Körperpflege etc. Hilfe benötigt. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen entrichtet.
Die Anträge für Hilflosenentschädigung sind der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen. Die Antragsformulare können auf www.ahv-iv.ch heruntergeladen werden:
- Für BezügerInnen von Altersrente oder Ergänzungsleistungen der AHV
- Für Betroffene im erwerbsfähigen Alter