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Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt keine  hauswirtschaftlichen Leistungen und keine Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV aufgelistet sind.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber.  Die Preise legen die Spitex-Organisationen in Absprache mit den Gemeinden resp. Kantonen fest. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

Ungedeckte Spitex-Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung; Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatungen der Gemeinden erhältlich.

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