Tarife der Spitex-Leistungen
Die Spitex-Dienstleistungen lassen sich unterteilen in
- kassenpflichtige Angebote (ambulante Pflege und ambulante akut- und Übergangspflege)
- nicht-kassenpflichtige Angebote
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV erhalten die Kosten zurückerstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind.
Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen bietet neu Informationen in leichter Sprache und Videos in Gebärdensprache an: