Das EDI beschliesst Kürzung der KLV-Beiträge für die Spitex
Das EDI kürzt die Krankenversicherungsbeiträge der Spitex per 1.1.2020 um 3.6%. Spitex Schweiz fehlt jegliches Verständnis für diesen Entscheid, der dem Grundsatz «ambulant vor stationär» widerspricht. Es ist nun an den Restfinanzieren, die Lücke zu schliessen und die Kürzung von 3.6% vollumfänglich zu kompensieren.
Mit dem Beschluss, die Beiträge der Krankenversicherungen an die Spitex zu senken, wirkt das EDI dem Grundsatz «ambulant vor stationär» entgegen. Seit Jahren findet eine gewollte Verlagerung von Pflegefällen in die Spitex statt. Genau diese Branche muss nun Kürzungen der Beiträge der Krankenversicherer in Kauf nehmen. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Mit diesem Beschluss werden die Kantone und Gemeinden insgesamt finanziell entlastet, da sie bei der Restfinanzierung der Heime massgeblich entlastet werden (siehe unten Medienmitteilung EDI). Spitex Schweiz erwartet deshalb, dass die durch die Verordnungsänderung entstehende Beitragskürzung vollumfänglich durch die Restfinanzierer kompensiert wird.
Das EDI nimmt mit seinem Entscheid eine bewusste Schwächung der ambulanten Pflege in Kauf. Spitex Schweiz wird alles daran setzen, dass die ambulanten Pflegeleistungen auch künftig angemessen abgegolten werden.