Der direkte Weg zur Stärkung der Pflege
Braucht es die Pflegeinitiative, um dem drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, oder ist dafür der indirekte Gegenvorschlag geeignet? Diese Frage beantwortet das Stimmvolk am 28. November 2021 an der Urne.
Spitex Schweiz befürwortet den indirekten Gegenvorschlag. Dieser nimmt die berechtigten Ziele des Initiativtexts der Pflegeinitiative auf, ist nicht mehr Gegenstand politischer Auseinandersetzungen und daher rascher umsetzbar als der Weg über die Verfassung.
Position von Spitex Schweiz
Mit der Lancierung der Pflegeinitiative wurde ein wichtiges Anliegen zur Sprache gebracht: Die Pflege muss dringend gestärkt werden und dies mit griffigen Massnahmen, welche schnell umgesetzt werden können. Sonst ist die Versorgung durch die Pflege in Zukunft nicht sichergestellt.
Die Pflegeinitiative will, dass die Pflege in der Bundesverfassung verankert wird. Die Umsetzung dieses Verfassungsartikels würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Weil die Anliegen sehr dringlich sind, hat Spitex Schweiz die Erarbeitung des indirekten Gegenvorschlages massgeblich unterstützt mit dem Ziel, die Pflege mit griffigen, politisch breit getragenen Massnahmen rasch und nachhaltig zu stärken. Spitex Schweiz unterstützt darum den indirekten Gegenvorschlag.
Damit der indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten kann, muss in Konsequenz die Pflegeinitiative abgelehnt werden. Spitex Schweiz empfiehlt für die rasche Stärkung der Pflege, die Initiative abzulehnen.
Was spricht für den indirekten Gegenvorschlag «Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität»?
- Der indirekte Gegenvorschlag enthält die zentralen Elemente zur Stärkung der Pflege, die auch von der Pflegeinitiative gefordert werden: Damit ist im indirekten Gegenvorschlag die politisch machbare Essenz der Pflegeinitiative enthalten.
- Alle Fraktionen und Parteien des Parlaments haben dem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt, entsprechend ist er breit abgestützt.
Die drei zentralen Pfeiler des indirekten Gegenvorschlages sind:
- Mit knapp 1 Milliarde Franken wird die Attraktivität der Ausbildung insbesondere auf tertiärer Stufe (Hochschule und Fachhochschule) gesteigert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Die Kantone und der Bund verpflichten sich je die Hälfte der Ausbildungsbeiträge zu bezahlen. Es werden auch Beiträge an die praktische Ausbildung der Leistungserbringer gesprochen.
- Der Pflegebedarf von Personen mit komplexen Erkrankungen sowie von Personen, die palliative Pflege benötigen wird berücksichtigt. Damit steht den Pflegenden mehr Zeit zur Verfügung z.B. für Menschen mit Demenz oder für Menschen in palliativen Situationen. Dies ist wichtig für die Arbeitszufriedenheit der Pflegenden, für die Patientensicherheit und die Pflegequalität.
- Das Pflegepersonal kann selbständig mit den Krankenversicherern abrechnen, ohne eine spezielle Vereinbarung mit den Versicherern zu treffen. Somit wird das Pflegepersonal gleichbehandelt wie die Ärzte und Ärztinnen.
Umsetzung
- Der indirekte Gegenvorschlag ist gesetzlich verbindlich und schnell umsetzbar. Er muss im Parlament nicht mehr verhandelt werden und ist somit nicht mehr Gegenstand politischer Auseinandersetzungen. Wird die Initiative abgelehnt, kommt der Gegenvorschlag zum Zug.
- Die Initiative hingegen ist auf Stufe der Verfassung und in vielen Bereichen sehr offen formuliert. Die Ausgestaltung wird Aufgabe des Parlaments und damit auch abhängig vom politisch Machbaren sein. Bei einer Annahme der Pflegeinitiative muss die Umsetzung zuerst erneut im Parlament verhandelt werden. Dies wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen und es ist nicht garantiert, dass das Parlament einen besseren Umsetzungsvorschlag präsentieren wird. Dabei wird wertvolle Zeit verloren gehen, um dem akzentuierten Fachkräftemangel entgegenzutreten.
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