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15.09.2020

Indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Spitex Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrates.

Im Rahmen der Differenzbereinigung zum Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative ist der Nationalrat den Anträgen seiner vorberatenden Gesundheitskommission am 15. September gefolgt: er hält daran fest, die Ausbildungsförderung im entsprechenden Gesetz verbindlich zu verankern und den Verpflichtungskredit von 469 Millionen Franken nicht zu kürzen. Ebenfalls bekräftigt er die Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals – und zwar, ohne sie an Vereinbarungen mit den Krankenversicherern zu knüpfen, wie dies der Ständerat will.

Spitex Schweiz begrüsst die Entscheide der grossen Kammer für einen substanziellen Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, der geeignet ist, dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern.

Da mit den Beschlüssen des Nationalrats die Differenzen zum Ständerat bestehen bleiben, geht die Vorlage nun wieder zurück an den Ständerat. Spitex Schweiz wird sich weiterhin für die Massnahmen, die der Indirekte Gegenvorschlag des Nationalrats vorsieht, einsetzen. Denn sie sind insgesamt angemessen und tragen dazu bei, dass Menschen bis in der letzten Lebensphase hin auch in Zukunft die Pflege und Betreuung erhalten, die für ein würdiges Leben unabdingbar sind.

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