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31.03.2015

Spitex Verband Schweiz verlangt Verbesserungen bei Pflegefinanzierung

Im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative verlangt Ständerätin Christine Egerszegi eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung. Im Bundesamt für Gesundheit laufen zudem die Vorbereitungen für die Evaluation der Neuen Pflegefinanzierung.

Der Spitex Verband Schweiz verlangt folgende Verbesserungen:

  • Die kantonale Restfinanzierung für die ambulante Pflege ausserhalb des Wohnkantons muss geregelt werden.
  • Patientenbeteiligung in der ambulanten Pflege von maximal 10 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgelegten Beitrages.
  • Ein Bekenntnis zum Tarifschutz auch bei der ambulanten Pflege: Dieser gilt nach wie vor, und die Patientinnen und Patienten dürfen über die Patientenbeteiligung hinaus nicht zur Kasse gebeten werden.
  • Die Krankenversicherungen tragen die Kosten für Pflegematerial ab CHF 3.- Einstandspreis.
  • Verlängerung der Akut- und Übergangspflege auf 12 Wochen. Falls dies nicht möglich ist, ist eine Streichung der Akut- und Übergangspflege zu prüfen.
  • Verpflichtung des Bundesrates, als Verfahren der Bedarfsermittlung in der ambulanten Pflege RAI-Home-Care festzulegen.
  • Unterstützung der Forderung von Spitex privée Suisse (ASPS) auf Gleichbehandlung bei der Restfinanzierung, solange zusätzlich zur Restfinanzierung im ambulanten Bereich die Versorgungspflicht, die Ausbildungspflicht und weitere Auflagen der öffentlichen Hand ausreichend abgegolten werden.

So ist die Pflegefinanzierung heute geregelt.

 

 

 

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