Der Bundesrat beschliesst das Ausführungsrecht zur KVG-Änderung zum Pflegematerial ab 1. Oktober 2021
Spitex Schweiz begrüsst die neue Vergütungsregelung und die Inkfraftsetzung auf den 1. Oktober 2021 und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den 1. Juli 2021.
Der Bundesrat hat heute das Ausführungsrecht für die KVG-Änderung zum Pflegematerial beschlossen (Medienmitteilung).
Die frühere Frist hätte zahlreiche Leistungserbringer im ambulanten wie auch im stationären Bereich sowie auch die Krankenversicherer vor Probleme gestellt. Es gilt nun alle Prozesse und die elektronischen Systeme auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen. Spitex Schweiz hatte sich mit den weiteren Verbänden der Pflege intensiv für eine spätere Inkraftsetzung eingesetzt, gleichzeitig jedoch eine frühzeitige Publikation der Änderungen verlangt. Gemäss Webseite des BAG wird die Änderung der MiGeL voraussichtlich am 9. Juni 2021 vorab veröffentlicht (Webseite BAG). Spitex Schweiz wird die Entscheide des Bundesrates detailliert prüfen.
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