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22.12.2022

Empfehlungen zur Einführung und Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers

Mit der anstehenden Revision des EPDG und seiner Verordnungen ist davon auszugehen, dass ambulant tätige Leistungserbringer, wie die Spitex, ab 2027 verpflichtet sein werden, mit dem EPD zu arbeiten. Spitex Schweiz begrüsst den Schritt, die EPD-Nutzung für alle Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen verbindlich zu machen.

Unabhängig von dieser Verpflichtung ist Spitex Schweiz davon überzeugt, dass das EPD einen wichtigen Mehrwert bringen kann, damit die Spitex-Organisationen zeitnah über relevante Gesundheitsinformationen verfügen und für andere Leistungserbringer relevante Gesundheitsinformationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

In Hinblick auf die anstehende Revision, präzisiert Spitex Schweiz seine Positionen. Wichtig ist, dass sich Spitexorganisationen bereits jetzt mit der Einführung des EPD beschäftigen und falls noch nicht geschehen, sich einer (Stamm-)Gemeinschaft in ihrer Versorgungregion anschliessen. Sie sollen zudem bei ihren Spitex-Software-Anbietern den nötigen Druck erzeugen, dass sich diese mit der EPD-Integration befassen.

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