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01.12.2020

Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative

Der Ständerat hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung zum zweiten Mal über den Indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative gebeugt und seine Beschlüsse vom Sommer 2020 bestätigt.

Pflegende sollen nur dann gewisse Leistungen selber abrechnen können, wenn sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern abgeschlossen haben. Und die Kantone sollen nicht zu Ausbildungsbeiträgen an angehende Pflegefachkräfte verpflichtet werden. Damit bleiben die Differenzen zum Nationalrat bestehen, der im Herbst 2020 an der Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals ohne Vereinbarungen festgehalten hat und die Kantone dazu verpflichten wollte, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten.

Spitex Schweiz bedauert die Entscheide der kleinen Kammer. Sie bedeuten eine Schwächung der Vorlage; so wird sie kaum dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und den Fachkräftemangel zu verhindern. Nun geht die Vorlage zum dritten und letzten Mal an den Nationalrat zurück. Aus Sicht von Spitex Schweiz muss für diese Differenzen nun eine Einigung erzielt werden, damit die dringend notwendige Stärkung der Pflege rasch erfolgen kann.

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